Dieses wurde anschließend in die Integration Points überführt. In den Integration Points finden Geflüchtete Ansprechpartner aus der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und anderen Behörden und Institutionen, wie z.B. Ausländerbehörde, Sozialamt usw. unter einem Dach. Damit ist das ursprüngliche Konzept qualitativ weiterentwickelt worden. Aktuell haben noch immer nicht alle Geflüchteten mit einer individuell guten Bleibeperspektive Zugang zu den Deutschsprachförderangeboten des Bundes (z.B. Integrations-kurse). Deshalb unterstützt das Land NRW mit Mitteln aus dem Europäischen Sozial-fonds die Arbeitsmarktintegration durch die Förderung von „Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“.
Das Projekt verfolgt den Ansatz, die Lücke der fehlenden Sprachkompetenz bei den Flüchtlingen zu schließen und ermöglicht den Teilnehmenden den Erwerb der Sprachkompetenz (A1 GER). Ziel ist, durch die Förderung von „Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ den Anschluss an weiterführende berufsbezogene Sprach- und Schulungsangebote (z.B. Förderinstrumente des SGB II und des SGB III) zu erreichen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfahlen und des Europäischen Sozialfonds.